Doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt
Der Lenker überschritt die auf diesem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 61 km/h. Damit ist der soge- nannte «Rasertatbestand» gemäss Art. 90 Abs. 4 SVG erfüllt. Auf dem erwähnten Innerorts Streckenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Lenker u...
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