Doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt

Der Lenker überschritt die auf diesem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 61 km/h. Damit ist der soge- nannte «Rasertatbestand» gemäss Art. 90 Abs. 4 SVG erfüllt. Auf dem erwähnten Innerorts Streckenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Lenker um einen 28-jährigen Schweizer handelt. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wurde das Auto sichergestellt und der Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamts eingezogen.

Der Lenker war in der Befragung geständig. Er muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Dem 28-jährigen Mann droht neben einer hohen Busse auch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

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