AI: Beiträge auch für anerkannte Tageseltern
polizadmin Appenzell Innerrhoden
Der Innerrhoder Grosse Rat hat am 30. November 2009 den bisherigen Grossratsbeschluss vom 24. Juni 2002 über die Leistung von Beiträgen an Kinderhorte revidiert. Gemäss diesem Beschluss kann dem Inhaber der elterlichen Sorge neu nicht nur an die Kosten des Besuchs von anerkannten Kinderhorten, sondern auch für die Betreuung durch anerkannt...
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