Süssigkeiten statt Sachschäden: Polizei nimmt vor Halloween auch Eltern in die Pflicht
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(Zofingen AG). Am Samstag, 31. Oktober 2026, ziehen mit Kostümen und Masken verkleidete Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und fragen nach Süssigkeiten.
Damit Halloween für alle ein positives Erlebnis bleibt, setzt die Regionalpolizei Zofingen auf gezielte Prävention.
- Anlass: Halloween am Samstag, 31. Oktober 2026.
- Prävention: Die Regionalpolizei Zofingen sensibilisiert in mehreren Gemeinden Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassen.
- Themen: Sachbeschädigung, Drohungen und das Waffengesetz.
- Verhalten: Süssigkeiten sammeln, auf Streiche und extrem bedrohliche Verkleidungen verzichten.
- Polizeipräsenz: Ein verstärktes Aufgebot soll die Sicherheit gewährleisten und Straftaten vorbeugen.
- Eltern: Kinder im Vorfeld auf die geltenden Verhaltensregeln aufmerksam machen.
In mehreren Gemeinden sensibilisiert die Regionalpolizei Zofingen an den Schulen Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassen für die rechtlichen Grenzen des Halloween-Brauchs. Im Fokus stehen dabei Themen wie Sachbeschädigung, Drohungen und das Waffengesetz. Die Botschaft ist eindeutig: Was als harmloser Scherz beginnt, kann schnell rechtliche Konsequenzen haben.
Die goldene Regel: Süssigkeiten sammeln ist cool – Streiche sind tabu
Die Polizei bittet zudem darum, auf extrem bedrohlich aussehende Kostüme oder Masken zu verzichten, damit auch die kleinsten Teilnehmenden den Abend unbeschwert geniessen können.
Da Halloween in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, rechnet die Regionalpolizei Zofingen mit einer höheren Aktivität bis in die späten Abendstunden. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und Straftaten vorzubeugen, wird sie mit einem verstärkten Aufgebot präsent sein.
Im Sinne eines friedlichen Fests sagt der Leiter der Regionalpolizei Reto Tresch: „Halloween soll Freude schenken und nicht durch Angst, Ärger oder Sachschäden überschattet werden“. Er appelliert daher an alle Eltern, ihre Kinder im Vorfeld auf die geltenden Verhaltensregeln aufmerksam zu machen.
Quelle: Regionalpolizei Zofingen
Bildquelle: zvg
Gruselig verkleidet, sicher unterwegs: Sichtbarkeit und Brandschutz
Dunkle Verkleidungen gehören für viele Kinder zum Halloween-Abend. Im Strassenverkehr können sie jedoch leicht übersehen werden. Auch offene Kerzen und weite Kostümstoffe verdienen bei der Vorbereitung besondere Aufmerksamkeit.
Reflektoren gehören auch ans Kostüm
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU empfiehlt helle Kleidung und reflektierende Materialien für Wege bei Dunkelheit. Besonders geeignet sind reflektierende Bänder an Armen und Beinen. Auch ein Dreiecksgürtel oder eine Leuchtweste verbessert die Sichtbarkeit von Kindern – diese Hilfsmittel sind keineswegs nur für den Schulweg gedacht.
Praktisch für die Halloween-Runde: Reflektoren direkt an der getragenen Kleidung befestigen. So bleiben sie am Kind, auch wenn der Süssigkeitenbeutel zwischendurch abgestellt wird.
Vertraute Wege wählen und Kinder begleiten
Für Kinderwege rät die BFU, die Sicherheit der Strecke vor die kürzeste Verbindung zu stellen und Kinder so lange wie nötig zu begleiten. Für eine abendliche Sammelrunde bietet es sich deshalb an, die Route vorher gemeinsam festzulegen und geeignete Stellen zum Überqueren der Strasse einzuplanen.
Eltern können zusätzlich eine Rückkehrzeit und einen Treffpunkt vereinbaren. Eine überschaubare Runde im vertrauten Quartier erleichtert die Orientierung.
Kostümstoffe von offenen Flammen fernhalten
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB warnt bei Verkleidungen insbesondere vor leicht entzündlichen Materialien wie Tüll und Nylon. Synthetische Stoffe können bei grosser Hitze schmelzen und schwere Hautverletzungen verursachen. Schwer entflammbare Materialien und Abstand zu offenen Flammen sind deshalb wichtig.
Für die Dekoration empfiehlt die BFB, auf offene Flammen zu verzichten. Für Halloween-Kürbisse bietet sich entsprechend eine LED-Leuchte an: Sie beleuchtet die Dekoration ohne brennende Kerze.
Praxistipp: Gemeinsam vor die Tür gehen
Prüfen Sie die Verkleidung vor dem Losziehen draussen: Sind die Reflektoren frei sichtbar? Kann Ihr Kind mit dem Kostüm sicher gehen und den Verkehr ungehindert beobachten? Besprechen Sie dabei gleich die geplante Route und die Rückkehrzeit.
Weitere Informationen finden Sie bei Polizeinews Prävention.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion