Basel BS: Bundesfeier am Rhein mit Verkehrssperren und Feuerwerksverbot
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Am kommenden Freitag, 31. Juli findet wie jedes Jahr die Bundesfeier am Rhein statt.
Dieses Jahr gilt ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Kantonspolizei Basel-Stadt empfiehlt insbesondere auswärtigen Gästen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, wird zusammen mit ihren Partnerorganisationen, insbesondere der Rettung Basel-Stadt, in der Innenstadt und im Festperimeter sichtbar präsent sein.
Zu diesem Grossanlass werden mehrere Tausend Besucherinnen und Besucher erwartet, weshalb verkehrspolizeiliche Massnahmen erforderlich sind. Die Sperrung der Mittleren Brücke für den Individualverkehr – inklusive Velofahrende – erfolgt ab 16.00 Uhr, eine Stunde später, ab 17.00 Uhr, ist auch der öffentliche Verkehr (ÖV) davon betroffen. Umleitungen und weitere Informationen sind auf den Kanälen der Basler Verkehrs-Betriebe verfügbar. Gleichzeitig mit der Sperrung der Mittleren Brücke werden die Marktgasse sowie die Eisengasse für den Verkehr geschlossen.
Auf der Kleinbasler Seite ist die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab der Kreuzung Greifengasse/Rheingasse ab 16.00 Uhr nicht mehr möglich.
Zudem werden die Wettstein- und die Johanniterbrücke für den Verkehr gesperrt. Der genaue Zeitpunkt der Sperrung richtet sich nach dem Besucheraufkommen, sie erfolgt jedoch spätestens um 22.00 Uhr. Je nach Situation kann es auch zu weiteren lokalen Einschränkungen kommen.
Der Besucherandrang auf der Mittleren Brücke nimmt erfahrungsgemäss ab etwa 22.00 Uhr stark zu. Die Polizei empfiehlt Familien mit kleinen Kindern oder Kinderwagen diesen Bereich ab dann zu meiden. Fahrräder sind im Festgelände aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, da sie insbesondere im Fall einer Panik eine erhebliche Gefahr darstellen können. Während der Feierlichkeiten stehen auf Höhe Totentanz sowie im Klingental spezielle Event-Veloparkplätze zur Verfügung. Diese werden wie bereits im Vorjahr entsprechend signalisiert.
Auch auf dem Rhein gelten vorübergehende Einschränkungen: Zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke ist die Geschwindigkeit für die Kleinschifffahrt von 17.00 Uhr bis Mitternacht auf fünf Kilometer pro Stunde begrenzt – dies entspricht Schrittgeschwindigkeit. Während des Feuerwerks, das voraussichtlich um 23.00 Uhr beginnt, ist die Durchfahrt in diesem Abschnitt für Kleinboote gesperrt. Die Berg- und Talfahrt wird frühestens eine halbe Stunde nach Ende der Darbietungen beziehungsweise auf Anweisung der Polizei wieder freigegeben. Weitere Informationen zur Schifffahrt sind dem Infoblatt der Schweizerischen Rheinhäfen zu entnehmen.
Aus Sicherheitsgründen wird zudem dringend davon abgeraten, während dieses Zeitraums im Rhein zu schwimmen. Grundsätzlich gilt, dass den Anweisungen der Polizei unbedingt Folge zu leisten ist.
Absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk und Knallkörpern und das Entfachen von Feuern dieses Jahr mit zu grossen Gefahren verbunden und deshalb verboten.
Grundsätzlich ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk bewilligungspflichtig. Aufgrund der anhaltenden Hitze birgt das Abbrennen von privatem Feuerwerk jedoch eine zu grosse Gefahr für Mensch, Tier und Sachwerte, weshalb die Kantonspolizei die erteilte Bewilligung für den 31. Juli und den 1. August wieder zurückgezogen hat.
Die bereits erteilten Feuerwerkbewilligungen für die offiziellen Feuerwerke der Bundesfeier am Rhein vom 31. Juli und der Bundesfeier auf dem Bruderholz sowie der Bundesfeier in Riehen vom 1. August behalten ihre Gültigkeit.
Quelle: Kanton Basel-Stadt
Bildquelle: Symbolbild © AnnaRoth108/Shutterstock.com