Erfolgreiche Kontrollen gegen Schwarzarbeit
Einer der beiden, ein 34-jähriger Iraker, verfügte über keine gültige Aufenthaltsbewilligung. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Zudem wurde er vom Amt für Migration mit einer dreijäh- rigen Einreisesperre belegt. Der Iraker musste die Schweiz bereits verlassen. Bei seinem 33- jähri...
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