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Urteil zum Tiger-Angriff im Zürich Zoo von 2020

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat das im Nachgang zum Tiger-Angriff im Zoo Zürich (siehe letzte Meldung) vom Sommer 2020 eröffnete Strafverfahren abgeschlossen. Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen ist von einem selbstverschuldeten Arbeitsunfall auszugehen. Die Untersuchung ergab keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter beim Tode der Tierpflegerin, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

Am 4. Juli 2020 wurde im Zoo Zürich eine 55-jährige, erfahrene Tierpflegerin von einem Tigerweibchen angegriffen und tödlich verletzt. Im Nachgang zu diesem Vorfall hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein Verfahren eröffnet, um dessen genauen Hergang sowie allfälliges strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu klären.

Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen, aus rechtsmedizinischer Sicht und unter Würdigung der durch die Stadtpolizei Zürich und das Forensische Institut Zürich (FOR)getätigten Ermittlungen steht für die Staatsanwaltschaft ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall im Vordergrund. Es ist davon auszugehen, dass die verstorbene Tierpflegerin infolge Unaufmerksamkeit unterlassen hat, sämtliche Schieber vollständig zu schliessen.

Dies führte letztlich dazu, dass das Tigerweibchen in den vermeintlich abgesperrten Teil des Geheges gelangen und die Tierpflegerin angreifen konnte. Die Untersuchung ergab keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter beim Tode der Verstorbenen, weshalb die Zürcher Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

Oberstaatsanwaltschaft ZH

Stadt ZürichStadt Zürich / 24.03.2021 - 14:03:49