Kein Schuldspruch wegen Mordes
Aber nicht wegen Mordes, sondern wegen Anstiftung zum Mord. Das Thurgauer Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Es kommt in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil zum gleichen Schluss wie das Bezirksgericht Bischofszell als Vorinstanz. Dieses hatte argumentiert, der Angeklagte habe sich zusammen mit einem Kollegen am ...
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