Information zur Prämienverbilligung 2009
Gemäss dem seit 1.1.1996 geltenden Bundesgesetz über die Krankenversicherung gewähren die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung. Die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung wird Personen ausgerichtet, die am 1. Januar 2009 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder ...
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