Unglück in Niederglatt: Verfahren eingestellt

Die Untersuchung ergab keine gesicherten Erkenntnisse über den genauen Hergang, welcher zum Sturz des abgestellten Kinderwagens in die Glatt geführt hatte. Es konnten keine Zeugen des Unglücks ermittelt werden. Trotz intensiven Nachforschungen war es nicht möglich, den zunächst erhobenen Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzung bei der Beaufsichtigung des Babys in rechtsgenügender Weise zu belegen. Dies muss aus strafprozessualen Gründen zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland ist nicht rechtskräftig.
 
Für Rückfragen steht STA lic.iur. Christian Philipp, Tel. 052 268 54 31, am Mittwoch, 26. Mai 2010 von 08.00 bis 09.30 Uhr zur Verfügung.

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