Fahren unter Drogen- und Alkoholkonsum sowie unter Ermüdung

Da Anzeichen für einen Drogenkonsum festgestellt wurden, ist ebenfalls ein Drogenschnelltest durchgeführt worden. Auch dieser fiel belastend aus. Der Angehaltene gab daraufhin den Konsum von Drogen zu. Es erfolgte eine Blut- und Urinprobe. Zudem wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Im Weiteren schlief der Fehlbare während den Amtshandlungen ein. Der Fahrzeuglenker wird wegen Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss sowie unter Ermüdung zur Anzeige gebracht.  

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