Alkoholisierter Motorradlenker mit massiv übersetzter Geschwindigkeit
Bei der anschliessenden Kontrolle des Fahrzeuglenkers stellte sich heraus, dass dieser das Motorrad unter Einfluss von Alkohol gelenkt hatte. Der Fehlbare fuhr mit einer Geschwindigkeit von 115 km/h, bei erlaubten 60 km/h innerorts, in Fahrtrichtung Neuhausen am Rheinfall. Dem Motorradlenker wurde an Ort und Stelle der Führerausweis abgenommen.