Verkehrsunfall

Der ausländische Automobilist, welcher sein Fahrzeug auf der Markgasse in Richtung Bohl lenkte, missachtete bei der dortigen Verzweigung das Vortrittsrecht für den Linienbus. In der Folge kam es auf dem Verzweigungsbereich zu einer Frontal-/ seitlichen Kollision beider Fahrzeuge. Eine Insassin des Gelenkbusses verletzte sich bei dem Unfall leicht. Eine ärztliche Konsultation war aber nicht nötig. An den Fahrzeugen entstand beträchtlicher Sachschaden.  

Publireportagen

Empfehlungen