Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss

Der Lenker gab den Konsum von Betäubungsmittel zu. Es wurde die Blut- und Urinprobe angeordnet. Beim fehlbaren Autofahrer erfolgte die Abnahme des Führerausweises auf der Stelle. Er wird bei der zuständigen Untersuchungsbehörde zur Anzeige gebracht.

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