Schwerverkehrskontrolle
Die meisten Chauffeure konnten ihre Fahrt ohne Beanstandung fortsetzen. Fünf von ihnen hatten ihre Fahrzeuge überladen. Zwei hielten die Arbeits- und Ruhezeiten nicht korrekt ein. Bei drei weiteren Chauffeuren gab es mehrere Beanstandungen. Die Fehlbaren werden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Kantonspolizei St.Gallen wurde durch die Spezialisten des Zollinspektorats, des Strassenverkehrsamts, dem Amt für Umwelt und Energie und dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz unterstützt.