Minderjähriger Asylbewerber vermittelte Kokain
Es stellte sich heraus, dass der deutsche Staatsbürger Kokain von einer Drittperson, unbekannter Schwarzafrikaner, bezogen hatte und kurz vor der Kontrolle, zur Begleichung des ausstehenden Betrags, dem 16-jährigen Nigerianer Geld überreichte. Die Beteiligten wurden zum Sachverhalt einvernommen. Der Besitzer des Kokains wurde wegen der Betäubungsmittelwiderhandlung gebüsst, der Vermittler des Kokains wird bei der zuständigen Amtsstelle zur Anzeige gebracht werden. Die Beiden wurden nach den Amtshandlungen entlassen.