0,75 mg/l Alkohol am Steuer: Was dieser Wert bedeutet
Ein Atemalkoholwert von 0,75 mg/l liegt deutlich über der in der Schweiz geltenden allgemeinen Alkoholgrenze für Fahrzeuglenkende. Bereits ab 0,25 mg/l gilt das Fahren für die meisten Autofahrer als Fahren in angetrunkenem Zustand.
Ab 0,40 mg/l liegt eine sogenannte qualifizierte Atemalkoholkonzentration vor. Diese kann erhebliche strafrechtliche und administrative Konsequenzen nach sich ziehen, darunter einen Führerausweisentzug.
Der in Willisau festgestellte Messwert von 0,75 mg/l liegt damit deutlich über dieser Schwelle. Bei der Gegenüberstellung der gesetzlichen Grenzwerte entspricht dies rechnerisch ungefähr 1,5 Promille Blutalkohol. Ein individuell gemessener Blutalkoholwert lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Alkohol am Steuer: Die wichtigsten Grenzwerte
| Atemalkohol | Bedeutung |
| 0,25 mg/l | Allgemeine gesetzliche Grenze für die meisten Fahrzeuglenkenden |
| 0,40 mg/l | Qualifizierte Atemalkoholkonzentration mit schwerwiegenderen Rechtsfolgen |
| 0,75 mg/l | Im aktuellen Fall gemessener Wert, deutlich oberhalb der qualifizierten Grenze |
Für bestimmte Personengruppen, beispielsweise Neulenkende und Berufschauffeure, gelten strengere Alkoholvorschriften.
5 Tipps: So verhindern Sie Alkoholunfälle
1. Heimfahrt vor dem Ausgang planen
Klären Sie bereits vor einer Feier, wie Sie sicher nach Hause kommen. Öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder eine nüchterne Fahrperson sind gute Alternativen.
2. Nach Alkoholkonsum nicht mehr fahren
Die sicherste Entscheidung ist, nach dem Konsum alkoholischer Getränke auf das Autofahren zu verzichten. Schon geringe Mengen Alkohol können Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
3. Restalkohol am nächsten Morgen beachten
Der Körper baut Alkohol nur langsam ab. Nach einer langen Feier kann die Fahrtüchtigkeit auch mehrere Stunden später noch beeinträchtigt sein.
4. Alkoholisierten Personen eine Alternative anbieten
Wenn Sie feststellen, dass jemand alkoholisiert Auto fahren möchte, sprechen Sie die Person ruhig an und bieten Sie eine sichere Heimfahrmöglichkeit an. Vermeiden Sie dabei jede eigene Gefährdung.
5. Nach einem Unfall immer anhalten
Wer einen Verkehrsunfall verursacht oder daran beteiligt ist, muss die gesetzlichen Pflichten beachten. Dazu gehören je nach Situation das Anhalten, das Sichern der Unfallstelle, die Hilfeleistung und die Benachrichtigung der Polizei.
Gut zu wissen: Kaffee macht nicht nüchtern
Kaffee, kaltes Duschen oder Bewegung können den Alkoholabbau nicht wesentlich beschleunigen. Entscheidend ist die Zeit, die der Körper für den Abbau benötigt.
Wer unsicher ist, ob noch Alkohol im Körper vorhanden ist, sollte das Fahrzeug stehen lassen. Ein subjektives Gefühl von Nüchternheit ist kein verlässlicher Nachweis der Fahrtüchtigkeit.
Wichtig: Die vorliegende Polizeimeldung enthält keine Angaben dazu, ob der 54-jährigen Lenkerin der Führerausweis abgenommen wurde oder welche weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet wurden. Solche Konsequenzen dürfen deshalb nicht als bereits erfolgt dargestellt werden.