Zigarette löst Balkonbrand aus: 60-Jährige verletzt sich beim Löschen
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(Rothrist AG). Auf dem Balkon eines Wohn- und Geschäftshauses an der Rubernstrasse in Rothrist brach am Mittwochmittag ein Brand aus.
Eine 60-jährige Frau konnte die Flammen selbständig löschen, zog sich dabei aber Verbrennungen am Arm zu. Nach ersten Erkenntnissen dürfte unsachgemäss entsorgte Raucherware den Brand ausgelöst haben.
- Zeit: Mittwoch, 7. Oktober 2026, kurz nach 12 Uhr
- Brandort: Balkon eines Wohn- und Geschäftshauses
- Verletzte: 60-jährige Frau mit Verbrennungen am rechten Oberarm
- Feuer: Von der Frau selbständig gelöscht
- Brandursache: Nach ersten Erkenntnissen unsachgemäss entsorgte Raucherware
- Ermittlungen: Spezialisten der Kantonspolizei Aargau klären die Ursache ab
Flammen und Rauch auf Balkon
Schauplatz war ein Wohn- und Geschäftshaus an der Rubernstrasse in Rothrist am Mittwoch, 7. Oktober 2026. Kurz nach 12 Uhr meldete eine Person der Kantonalen Notrufzentrale einen Wohnungsbrand. Laut der Meldung waren bereits Flammen und Rauch sichtbar. Umgehend rückten mehrere Patrouillen der Kantonspolizei Aargau sowie die Feuerwehr Rothrist an.
60-Jährige beim Löschen verletzt
Sämtliche anwesenden Personen konnten das Gebäude selbständig verlassen. Eine 60-jährige Frau hatte das Feuer inzwischen gelöscht. Dabei zog sie sich Verbrennungen am rechten Oberarm zu. Eine Ambulanz brachte sie zur Kontrolle ins Spital.
Raucherware steht als Ursache im Vordergrund
Als Brandursache steht nach ersten Erkenntnissen nicht fachgerecht entsorgte Raucherware im Vordergrund. Spezialisten der Kantonspolizei Aargau haben die Ermittlungen aufgenommen.
🚬 Präventionstipp: Zigarettenstummel können noch Stunden später einen Brand auslösen
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB warnt davor, Zigaretten, Zigarren oder Pfeifentabak direkt im Kehricht, Papierkorb oder Kehrichtsack zu entsorgen. Selbst scheinbar erloschene Raucherwaren können im Innern noch weiterglimmen.
Die BFB empfiehlt deshalb einen feuerfesten Aschenbecher. Zigarettenstummel sollten vollständig ausgeglüht und nötigenfalls gewässert werden, bevor sie im Abfall landen. Ein luftdichter Aschenbecher unterstützt das sichere Ausglühen.
Besondere Vorsicht gilt auf Balkonen: Trockene Pflanzen, Karton, Kunststoffmöbel, Textilien oder Abfallsäcke können einer glimmenden Zigarette ausreichend Brennstoff liefern. Die Glut einer Zigarette kann laut BFB Temperaturen von bis zu 1000 Grad erreichen.
Wenn es bereits brennt: Zuerst die Feuerwehr über 118 alarmieren und gefährdete Personen warnen. Eigene Löschversuche sollten nur erfolgen, wenn dies ohne Selbstgefährdung möglich ist.
Quelle: Kantonspolizei Aargau / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau