St.Gallen: Rund 40 Verstösse gegen Feuerverbot – Polizei schreitet konsequent ein
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Seit dem Inkrafttreten des absoluten Feuerverbotes am 17. Juli 2026 hat die Kantonspolizei St.Gallen diverse Verstösse gegen das Feuerverbot festgestellt und geahndet.
Mehrere Male kam es zu Flur- oder Mottbränden, die jedoch glimpflich ausgingen. Im ganzen Kanton St.Gallen besteht weiterhin ein absolutes Feuerverbot.
Seit Freitag, 17. Juli 2026, gilt im ganzen Kanton St.Gallen ein absolutes Feuerverbot. Das heisst, es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen, auch nicht im eigenen Garten. Seit diesem Zeitpunkt hat die Kantonspolizei St.Gallen im ganzen Kantonsgebiet rund 40 Verstösse gegen das Feuerverbot festgestellt. Es wurden wiederholt Feuer im Freien oder im Wald entfacht sowie Holzkohlegrills oder Feuerschalen benutzt. Die Fehlbaren wurden ermahnt oder zur Anzeige gebracht.
Die Wälder und die Natur sind trotz der bisherigen Niederschläge so trocken, dass weiterhin eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen.
In Niederwil beispielsweise geriet ein Feuer im Wald ausser Kontrolle, sodass die Feuerwehr alarmiert werden musste, um ein weiteres Übergreifen des Feuers zu verhindern. Die 47-jährige Verursacherin wurde angezeigt.
Auch in Schmerikon, Kirchberg und Uznach musste die Feuerwehr aufgeboten werden. In Schmerikon kam es aufgrund eines zuvor entfachten und nicht vollständig gelöschten Feuers zu einem Flurbrand, in Uznach geriet aus noch unbekannten Gründen ein Baumstrunk in Brand. In Kirchberg entzündete ein Mann geschnittenes Gras, wodurch der Boden in Brand geriet. Auch er wurde angezeigt.
Das Feuerverbot wird im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit sowie bei entsprechenden Meldungen kontrolliert. Oberstes Ziel ist dabei die Gefahrenabwehr und die Verhinderung von Wald- und Flächenbränden.
Bei einer Missachtung drohen Bussen. In der Regel werden fehlbare Personen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt, welche über die entsprechende Strafe entscheidet. Bei Uneinsichtigkeit wird konsequent eingeschritten.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen