Mobiltelefon stammte aus Diebstahl
Im Rahmen einer Uniformpatrouille im Bereich der Schützenmatt in Zug am Dienstagnachmittag fiel den Polizisten ein 33-jähriger Tunesier auf. Abklärungen ergaben, dass sich dieser illegal in der Schweiz aufhält und dass das Mobiltelefon, das er auf sich trug, aus einem Diebstahl herrührte.
Aus diesem Grund wurde der Mann festgenommen und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. Diese bestrafte ihn in einem Schnellverfahren wegen Hehlerei und illegalen Aufenthalts in der Schweiz mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen.
Das Amt für Migration verfügte gegen den abgewiesenen Asylbewerber eine Ausgrenzung aus dem Kanton Zug. Er darf den Kanton nicht mehr betreten.
Das gestohlene Mobiltelefon konnte der rechtmässigen Besitzerin zurückgegeben werden.