Verbotene Waffen im Zug mitgeführt
Anlässlich einer Kontrolle stellten die Grenzwächter bei einem Schweizer (23) sechs nach Schweizer Waffengesetz als Waffen definierte Wurfmesser, Dolche und Wurfsterne fest.
Die Person und die Waffen wurden der Kantonspolizei St. Gallen übergeben.
Da die Geräte dazu bestimmt sind Menschen zu verletzen, ist der Erwerb und insbesondere das Mitführen der beschlagnahmten Wurfsterne, Dolche und Wurfmesser nach Schweizer Waffengesetz verboten.
Der Erwerb ist nur mittels einer kantonalen Ausnahmebewilligung möglich.