Pflichtwidriges Verhalten nach Parkschaden
Basel-Stadt/BS. Mittwoch, 03.05.2017, ca. 1750 Uhr, beschädigte ein Personenwagenlenker beim Einparken in der Frobenstrasse 10 ein anderes parkiertes Fahrzeug.
Danach entfernte sich der Lenker, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, von der Unfallstelle. Es entstand einen Sachschaden von mehreren Hundert Franken.
Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich bei der Verkehrspolizei, Tel. 061 699 12 12 oder über KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch zu melden.