Polizei überführt Kleiderdieb
Bei der anschliessenden Kontrolle stellte sich heraus, dass einer der Männer, ein 38-jähriger georgischer Asylsuchender, in einem Verkaufsgeschäft in Cham mehrere Kleider und Schuhe gestohlen hatte.
Der Mann wurde verhaftet und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. Diese be- strafte den Dieb in einem Schnellrichterverfahren rechtskräftig wegen Diebstahls mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.
Das Amt für Migration belegte den Georgier mit einer Ausgrenzung aus dem Kanton Zug. Nach der Urteilseröffnung wurde er an seinen Zuteilungskanton St. Gallen überstellt.
Das aufgefundene Deliktsgut wurde dem bestohlenen Verkaufsgeschäft zurückgegeben.