Viel zu schnell unterwegs
Auf dem erwähnten Ausserorts- Streckenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Beim Lenkern handelt es sich um einen 25-jährigen Schweizer. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Auf dem erwähnten Ausserorts- Streckenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Beim Lenkern handelt es sich um einen 25-jährigen Schweizer. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
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