Viel zu schnell unterwegs

Auf dem erwähnten Ausserorts-Streckenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Lenker um einen 35-jährigen Schweizer handelt. Der Führerausweis wurde dem Mann zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.

Er muss er sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

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