Viel zu schnell unterwegs
Auf dem erwähnten Ausserorts-Streckenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Lenker um einen 35-jährigen Schweizer handelt. Der Führerausweis wurde dem Mann zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.
Er muss er sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.