Schwarzarbeitskontrolle an der Schweizer Grenze

Bei 31 kontrollierten Personen werden vertiefte Abklärungen vorgenommen, ob Verstösse gegen die Melde- und Bewilligungspflicht des Sozial- und Quellensteuerrechts gemäss Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) vorliegen.

Eine Person wurde aufgrund einer Ausschreibung unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung durch das Grenzwachtkorps festgenommen und der Kantonspolizei Basel-Stadt übergeben.

Die Inspektorinnen und Inspektoren des Migrationsamtes und des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt haben mit Unterstützung des Grenzwacht- korps den Einreiseverkehr von Deutschland von 6:00 bis 8:30 Uhr kontrolliert. Im Fokus der Kontrolle stand die Überprüfung der Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht.

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