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Was sind Administrativmassnahmen, z.B. bei Blaufahrern?

Altwis/LU Am Dienstagabend wurde ein 39-jähriger, stark alkoholisierter Autolenker kontrolliert. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1.2 mg/L. Dem Mann wurde der Führerausweis abgenommen.

Die Luzerner Polizei wurde am Dienstag, dem 28.08.2018 kurz vor 20:00 Uhr von einem Beobachter informiert, dass ein Lenker mit seinem Auto auf der A14 in Richtung Zug unkontrolliert die Fahrspuren wechsle. Eine Patrouille konnte den Fahrer in Altwis anhalten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1.20 mg/L (2.4 Promille). Dem 39-jährigen Slowaken wurde der Führerausweis abgenommen und dem Strassenverkehrsamt weitergeleitet.

Gut zu wissen: Als Administrativmassnahmen werden alle verwaltungsrechtlichen Massnahmen und Anordnung des Strassenverkehrsamt bezeichnet, die zum Zweck haben, verkehrsgefährdende Fahrzeuglenker zu bessern sowie ungeeignete Fahrzeuglenker vom Verkehr fernzuhalten. Die Anordnungen können ebenfalls die Überprüfung der Fahreignung sowie der Fahrtauglichkeit beinhalten oder bezwecken.

LuzernLuzern / 29.08.2018 - 13:12:07