Angetrunkener Lernfahrer muss Ausweis abgeben

Die anschliessende Kontrolle ergab, dass der junge Mann angetrunken war. Sein Lernführerausweis wurde auf der Stelle eingezogen. Vom zuständigen Untersuchungsrichter wurde eine Blutprobe angeordnet.

Der 17-Jährige führte auf dem Soziussitz unberechtigt einen Beifahrer mit. Da er nur im Besitz eines Lernführerausweises war, verfügte er nicht über die nötige Berechtigung. Zudem trug der Beifahrer keinen Schutzhelm.

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