Angriff auf Schiedsrichter: Strafbefehl ist rechtskräftig
Der 40-jährige Schiedsrichter erstattete eine entsprechende Strafanzeige.
Das Statthalteramt Waldenburg BL hat mittlerweile gegen den 39-jährigen Täter einen Strafbe-fehl erlassen. Dieser wurde der einfachen Körperverletzung für schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 600 Franken verurteilt.
Zudem hat der Täter die Verfahrenskosten sowie die Urteilsgebühr in der Höhe von rund 650 Franken zu übernehmen. Im weiteren machte der Schiedsrichter eine Genugtuungsforderung in der Höhe von 200 Franken geltend, welche vom Statthalteramt gutgeheissen wurde. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.