Häftling regungslos in Zelle entdeckt – Mann (†) stirbt trotz Rettungsmassnahmen

(Lausanne VD). Am Dienstagnachmittag, 13. Oktober 2026, entdeckten Mitarbeiter des Gefängnisses Bois-Mermet in Lausanne einen bewusstlosen Häftling in seiner Zelle.

Das Gefängnispersonal kümmerte sich umgehend um ihn. Trotz der eingeleiteten Rettungsmassnahmen verstarb der Mann noch vor Ort. Die diensthabende Staatsanwältin eröffnete eine Strafuntersuchung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Todesfall: Dienstag, 13. Oktober 2026
  • Zeit: Gegen 13.40 Uhr
  • Ort: Gefängnis Bois-Mermet in Lausanne
  • Verstorbener: 34-jähriger Marokkaner
  • Auffindesituation: Bewusstlos und allein in seiner Zelle
  • Rettungsmassnahmen: Sofortige Wiederbelebungsversuche durch das Gefängnispersonal, anschliessend medizinischer Rettungseinsatz
  • Ergebnis: Mann verstirbt noch vor Ort
  • Ermittlungen: Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft
  • Erste Erkenntnisse: Hinweise auf eine Beteiligung Dritter liegen bislang nicht vor
  • Einsatzkräfte: Gefängnispersonal, Gendarmerie, Kriminalpolizei, Spurensicherung, Rettungsdienst und Rechtsmedizin

34-jähriger Marokkaner bewusstlos in Gefängniszelle gefunden

Am Dienstag, 13. Oktober, gegen 13.40 Uhr entdeckten Mitarbeiter des Gefängnisses Bois-Mermet einen bewusstlosen Häftling, der sich allein in seiner Zelle befand.

Wiederbelebungsversuche bleiben erfolglos

Das Gefängnispersonal kümmerte sich sofort um den Mann, versuchte ihn wiederzubeleben und alarmierte die Rettungskräfte, die rasch eintrafen.

Trotz der durchgeführten Rettungsmassnahmen musste der Tod des 34-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen festgestellt werden.

Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung

Die Staatsanwaltschaft wurde informiert. Die diensthabende Staatsanwältin eröffnete eine Strafuntersuchung, um die Umstände des Todesfalls zu klären.

Sie beauftragte die Kriminalpolizei mit den Ermittlungen. Die ersten Feststellungen deuten darauf hin, dass eine Beteiligung Dritter ausgeschlossen werden kann.

Kriminalpolizei, Spurensicherung und Rechtsmedizin im Einsatz

Der Vorfall erforderte den Einsatz des Gefängnispersonals, einer Patrouille der Gendarmerie, von Ermittlern der Kriminalpolizei und der Spurensicherung, einer Ambulanz des Feuerwehr- und Rettungsdienstes Lausanne (SPSL), des mobilen Notarztdienstes (SMUR) sowie eines Rechtsmediziners.


Polizei.news informiert

Warum wird ein Todesfall im Gefängnis strafrechtlich untersucht?

Stirbt ein Mensch unter ungeklärten Umständen in einer Haftanstalt, müssen die zuständigen Behörden die Todesumstände sorgfältig abklären. Eine Strafuntersuchung ermöglicht es, Beweise zu sichern und festzustellen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Dazu können kriminaltechnische Untersuchungen, Befragungen sowie rechtsmedizinische Abklärungen gehören. Die Eröffnung einer Strafuntersuchung bedeutet jedoch nicht, dass bereits eine Straftat festgestellt wurde.

Im vorliegenden Fall gehen die Ermittler aufgrund der ersten Feststellungen nicht von einer Beteiligung Dritter aus. Eine abschliessend bestätigte Todesursache wurde bisher nicht bekannt gegeben.


 

Quelle: Kantonspolizei Waadt (aus dem Französischen übersetzt von Polizei.news)
Bildquelle: Symbolbild © Elmar Gubisch/iStock.com

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