Jugendliche flüchten mit E-Scootern vor Polizei – vier 15-Jährige später zu Hause angetroffen

(Kanton SG). Am Mittwoch (30.09.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen in der Region Werdenberg-Sarganserland verschiedene Kontrollen durchgeführt.

Dabei wurden sieben Verstösse von Jugendlichen gegen das Strassenverkehrsrecht festgestellt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollen: Region Werdenberg-Sarganserland und Oberbüren
  • Betroffene: Mehrere Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren
  • Höchstwert: Ein E-Scooter wies eine Geschwindigkeit von 78 km/h auf
  • Mofas: Gemessene Geschwindigkeiten von 56 km/h und 52 km/h
  • Flucht: Mehrere Jugendliche missachteten in Oberbüren polizeiliche Haltezeichen und Blaulicht
  • Identifiziert: Vier 15-Jährige wurden später an ihren Wohnorten angetroffen
  • Verdacht: Vier E-Scooter dürften nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sein
  • Sicherstellungen: Mehrere E-Scooter und Mofas wurden sichergestellt
  • Ermittlungen: Weitere Abklärungen unter Leitung der Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen

Am Mittwoch (30.09.2026) wurden in der Region Werdenberg-Sarganserland diverse Kontrollen durchgeführt. Dabei stellten die Polizistinnen und Polizisten sieben Verstösse fest, darunter E-Scooter und Mofas mit massiv überhöhten Maximalgeschwindigkeiten.

  • Sevelen: 14-Jähriger mit E-Scooter ohne Fahrberechtigung angehalten.
  • Sevelen: 13-Jähriger auf E-Scooter angehalten und 15-Jähriger auf Mofa angehalten. Der E-Scooter wies eine Geschwindigkeit von 78 km/h auf, das Mofa 56 km/h. Beide Fahrzeuge wurden sichergestellt.
  • Mels: 13-Jähriger und 14-Jähriger auf E-Scooter ohne Fahrberechtigung angehalten. Der E-Scooter wies eine Geschwindigkeit von 37 km/h auf. Er wurde sichergestellt.
  • Buchs: Zwei 14-Jährige auf einem E-Scooter auf dem Trottoir fahrend angehalten. Der Fahrer hatte keine Fahrberechtigung.
  • Buchs: 15-Jähriger auf Mofa angehalten. Das Mofa wies eine Geschwindigkeit von 52 km/h auf. Es wurde sichergestellt.
  • Sargans: 16-Jähriger auf E-Scooter angehalten. Der E-Scooter war in technisch schlechtem Zustand. Am Vorderrad war das Gewebe sichtbar und am Hinterrad fehlten die Bremsen. Zudem war die hintere Achse gebrochen. Die Weiterfahrt wurde verweigert.
  • Sargans: 13-Jähriger auf E-Scooter angehalten. Dieser wies eine Geschwindigkeit von 29 km/h auf.

Jugendliche entziehen sich in Oberbüren einer Kontrolle

Einen Tag später, am Donnerstagabend, kurz vor 21:15 Uhr, wurde eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen im Bereich Industrie Haslen in Oberbüren auf zwei Jugendliche aufmerksam, die mit E-Scootern Richtung Sonnentalstrasse unterwegs waren. Aufgrund ihrer Fahrweise und erhöhter Geschwindigkeit beabsichtigte die Patrouille, die Jugendlichen zu kontrollieren. Sie missachteten jedoch sämtliche Haltezeichen, darunter auch das eingeschaltete Blaulicht, und ergriffen die Flucht. Die Patrouille verlor in der Folge den Sichtkontakt zu ihnen. Kurze Zeit später sichtete eine weitere Patrouille in der Nähe mehrere E-Scooter-Fahrer, darunter die zwei vorgängig geflüchteten Jugendlichen. Erneut wurden sämtliche Haltezeichen der Polizei missachtet und die Personen entzogen sich der Kontrolle.

Vier 15-Jährige identifiziert – E-Scooter sichergestellt

Im Verlauf der anschliessenden Ermittlungen konnten vier Jugendliche identifiziert und an ihren jeweiligen Wohnorten angetroffen werden. Es handelt sich um vier 15-Jährige. Teilweise waren sie während der Fahrten vermummt gewesen. Zudem wird davon ausgegangen, dass die vier Fahrzeuge nicht für den öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz zugelassen sind und aufgrund dessen auch über keinen Versicherungsschutz verfügen. Die Maximalgeschwindigkeiten dürften zudem massiv über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von 20 km/h sein. Alle vier E-Scooter wurden sichergestellt.

Die Kantonspolizei St.Gallen tätigt unter der Leitung der Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen die weiteren Abklärungen.


Präventionstipp: Nicht jeder E-Scooter darf auf die Strasse

Für E-Trottinette, die als Leicht-Motorfahrräder gelten, liegt die durch den elektrischen Antrieb erreichte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h. Jugendliche dürfen solche Fahrzeuge ab 14 Jahren fahren, benötigen bis zum vollendeten 16. Altersjahr aber einen Führerausweis der Kategorie M. Nicht für den Strassenverkehr zugelassene Modelle dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht eingesetzt werden.

Für E-Trottinette gelten grundsätzlich die Verkehrsregeln für Velos. Auf dem Trottoir darf damit grundsätzlich nicht gefahren werden. Die BFU empfiehlt zudem einen Helm, auch wenn für zugelassene E-Trottinette keine generelle Helmtragpflicht besteht.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

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