Pferdemist sorgt für Ärger auf Wegen – Gemeinde erinnert Reiter an Reinigungspflicht
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(Auw AG). Auf den Wald- und Flurstrassen in Auw sind viele Pferde unterwegs.
Die Verunreinigung der öffentlichen Strassen durch Pferdemist haben wieder zugenommen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Anlass: Zunehmende Reklamationen wegen Pferdemist auf Wald- und Flurstrassen
- Regel: Tierhalter müssen Verunreinigungen durch ihre Tiere beseitigen
- Betroffen: Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für Reiter und Pferdehalter
- Vorgehen: Pferdemist nach dem Ausritt aufnehmen und vorschriftsgemäss entsorgen
- Ziel: Saubere Wege sowie mehr Sicherheit und Wohlbefinden für alle Verkehrsteilnehmenden
Dies zeigen entsprechende Reklamationen aus der Bevölkerung, welche bei der Gemeindekanzlei eingegangen sind.
Gemäss Polizeireglement haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird.
Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen.
Diese Pflicht besteht somit nicht nur für Hundehalter, sondern auch für Reiter und Halter von Pferden.
Deshalb werden Pferdehalter und Reiter angehalten, nach ihrem Ausritt den anfallenden Pferdemist aufzunehmen und vorschriftsgemäss zu entsorgen.
Tipp
Wer mit dem Pferd auf öffentlichen Wald- und Flurstrassen unterwegs ist, sollte nach dem Ausritt kontrollieren, ob Mist zurückgeblieben ist, und diesen zeitnah entfernen. So lassen sich Reklamationen vermeiden und Wege bleiben für Fussgänger, Velofahrende und andere Verkehrsteilnehmende sauber und sicher.
Saubere Wege tragen wesentlich zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller Verkehrsteilnehmenden sowie der Bevölkerung bei.
Der Gemeinderat dankt allen Pferdehalterinnen und Pferdehaltern für das Verständnis und die Mithilfe.
Quelle: Gemeinde Auw
Bildquelle: Symbolbild © Andrii Zastrozhnov/iStock.com