Untersiggenthal AG: Nach Kritik am Umgang mit Gewaltopfern externe Prüfung angeordnet
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Opfer von Gewalt müssen umfassend geschützt werden. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, ob in einem kürzlich öffentlich bekannt gewordenen Fall von Seiten der Behörden ein Fehlverhalten vorliegt und wie der Opferschutz bei Gewalttaten insbesondere auch von Personen ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht grundsätzlich verbessert werden kann.
Dazu haben die Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Gesundheit und Soziales zusammen mit der Gemeinde Untersiggenthal beschlossen, eine externe Prüfung in Auftrag zu geben. Der entsprechende Auftrag wird zurzeit konkretisiert. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse im Frühling 2027 vorliegen werden.
Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wurden in den Medien verschiedene Vorwürfe zum Umgang der Behörden mit den beiden ausländischen Opfern der Straftat erhoben. Diese betreffen insbesondere die Meldung der Gemeinde zum Sozialhilfebezug an das Migrationsamt, den Wegweisungsentscheid des Migrationsamts sowie die lediglich als Nothilfe geleistete Unterstützung. Ebenso wurde die lange Verfahrensdauer thematisiert.
Klärung des Falls und Erkenntnisse für die Zukunft
Mit einer externen Untersuchung soll geklärt werden, inwiefern der Schutz der Opfer gewährleistet bzw. nicht oder zu wenig gewährleistet wurde. Dabei geht es auch darum, zu prüfen, ob bei den involvierten Behörden ein Fehlverhalten vorgelegen hat und ob die notwendigen Informationen für die Behörden jeweils bei ihren Entscheiden vorhanden waren. Im Hinblick auf allfällige Optimierungen soll auch untersucht werden, welche zusätzlichen Informationen allenfalls notwendig gewesen wären.
Zudem soll geklärt werden, ob allenfalls rechtliche Grundlagen auf Ebene Kanton oder Bund anzupassen sind, um einen adäquaten Umgang mit den Opfern respektive einen effektiveren Schutz der Opfer zu gewährleisten. Die externe Untersuchung soll nicht nur rückblickend erfolgen, sondern insbesondere auch für die Zukunft Erkenntnisse bringen, die zu Verbesserungen führen können.
Kanton und Gemeinde als gemeinsame Auftraggeber
Die beiden betroffenen Departemente sowie die Gemeinde Untersiggenthal sind zum Schluss gekommen, dass eine gemeinsam in Auftrag gegebene externe Untersuchung zielführend ist, da es insbesondere auch darum geht, die verschiedenen Schnittstellen zu optimieren. Die Zielsetzungen des Auftrags wurden gemeinsam festgelegt. Zurzeit erfolgt die entsprechende Konkretisierung. Eine Vergabe wird voraussichtlich bis Ende August 2026 erfolgen. Die Verfahren bezüglich Sozialhilfebezug und Aufenthaltsbewilligung laufen unabhängig von der Untersuchung weiter.
Quelle: Kanton Aargau
Bildquelle: Symbolbild © seamartini/iStock.com