Basel BS: Parkkarten werden ab Oktober digital – Hinterlegen im Auto fällt künftig weg
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Ab Oktober 2026 stellt die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt auf digitale Parkkarten um. Durch die Digitalisierung müssen die Parkkarten nicht mehr im Auto deponiert werden und können somit auch nicht mehr verloren gehen. Bestehende Parkkarten behalten ihre Gültigkeit.
Ab Oktober 2026 geht die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung.
Im Kanton sind verschiedene Parkkarten im Umlauf. Mit Ausnahme der regionalen Gewerbeparkkarte können alle kontrollschildbezogenen Parkkarten online beantragt und ausgestellt werden. Die Karten müssen nicht mehr hinter der Frontscheibe hinterlegt werden. Somit ist es nicht mehr möglich, die Karten zu verlieren. Auch eine Rücksendung bei einer Adressänderung oder Rückgabe ist nicht mehr nötig. Diese Meldungen können einfach online erledigt werden.
Bestehende Parkkarten behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit und müssen bis dahin wie gewohnt hinter der Frontscheibe hinterlegt werden. Nach Erneuerung der Parkkarte werden diese digital erfasst und müssen nicht mehr hinter der Frontscheibe hinterlegt werden.
Im Kanton Basel-Stadt sind nahezu 20’000 Anwohnerparkkarten im Umlauf, hinzu kommen rund 8’000 für Riehen. Aus diesem Grund wird die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt in einer ersten Phase alle Inhaberinnen und Inhaber einer Anwohnerparkkarte schriftlich über die Neuerung informieren. Die Inhaberinnen und Inhaber der anderen Parkkarten werden anschliessend von der Motorfahrzeugkontrolle informiert.
Neue Parkkarten können wie gewohnt über den Link Parkkarten | Kanton Basel-Stadt bestellt werden. Sobald die neuen digitalen Parkkarten verfügbar sind, erfolgt keine Zustellung per Post mehr. Anstelle der Postzustellung erhalten Antragsteller die Rechnung auf Wunsch per E-Mail oder eBill. Neue Parkkarten sind erst nach Eingang der Zahlung gültig. Nach Eingang der Zahlung bei der Motorfahrzeugkontrolle wird eine Bestätigung ausgestellt. Diese dient als Nachweis der Parkkarte und muss nicht im Fahrzeug hinterlegt werden.
Quelle: Kanton Basel-Stadt/Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kanton Basel-Stadt/Kantonspolizei Basel-Stadt