Tägerwilen TG: Zoll stoppt 40 nicht angemeldete Bienenvölker an der Grenze
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Am Grenzübergang Tägerwilen haben Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Anfang Juli einen Lieferwagen kontrolliert.
Darin befanden sich 40 Bienenvölker, die nicht zur Einfuhr angemeldet waren. Weil auch eine Importgenehmigung fehlte, mussten die Bienenvölker zurückgewiesen werden.
Im Rahmen einer Zollkontrolle am Grenzübergang Tägerwilen kontrollierten BAZG-Mitarbeitende am 5. Juli 2026 einen Lieferwagen mit Schweizer Kennzeichen.
Darin befanden sich 40 Bienenvölker im Wert von mehreren Tausend Franken, die nicht zur Einfuhr angemeldet waren.
Der 40-jährige Fahrer aus Polen transportierte die Insekten in Holzkisten im Laderaum des Lieferwagens, ein Teil der Bienen flog frei im Laderaum herum.
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt des Kantons Thurgau verweigerten die BAZG-Mitarbeitenden dem Lieferwagen die Weiterfahrt in die Schweiz.
Für die Einfuhr von Bienenvölkern in die Schweiz gelten tierseuchenrechtliche Bestimmungen, weshalb sie vorgängig beim zuständigen kantonalen Veterinäramt angemeldet werden muss. Das war hier nicht der Fall.
Der Fahrer musste eine Busse in der Höhe von mehreren Hundert Franken bezahlen.
Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)