Matt GL: Falsches Tempolimit bei Radar – 17 Strafbefehle werden überprüft
Polizei.news Redaktion Glarus polizei.news Polizeinews Raser / Schnellfahrer Regionen Schweiz
Ende Januar 2026 berichteten mehrere Medien über Radarkontrollen im Kanton Glarus.
Thematisiert wurden auch Geschwindigkeitsmessung auf der Sernftalstrasse, auf der Höhe des Truppenparkplatzes in Matt GL.
Der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus wurden hierbei mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen verzeigt, woraus entsprechende Strafbefehle resultierten. Gegen einen dieser Strafbefehl wurde Einsprache erhoben, welche zur Einstellung des Verfahrens führte. Die anderen Strafbefehle erwuchsen in Rechtskraft.
In der Zwischenzeit erging am 9. April 2026 in einem dieser Fälle auf Gesuch des Verurteilten ein Revisionsurteil des Obergerichts des Kantons Glarus, womit der ursprüngliche Strafbefehl der Staatsanwaltschaft aufgehoben und ein neuer Entscheid gefällt wurde. Das Obergericht kam dabei zum Schluss, dass der fraglichen Geschwindigkeitsmessungen an der betreffenden Örtlichkeit zu Unrecht eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h statt 80 km/h zugrunde gelegt worden war, was aus den Akten nicht hervorging und deshalb einen Revisionsgrund darstellte.
Die Urteilsbegründung hat die Staatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung überzeugt. Die Staatsanwaltschaft erachtet es daher unter dem Gleichbehandlungsgedanken als ihre Verantwortung, auch die übrigen potenziell gleichgelagerten Fälle neu beurteilen zu lassen.
Anlässlich einer Untersuchung der entsprechenden Geschwindigkeitsmessungen der Monate Oktober 2023, Dezember 2023, November 2024, Dezember 2024 sowie vom 6. Januar 2025 auf der Höhe des Truppenparkplatzes in Matt GL, Fahrtrichtung Elm, konnten diesbezüglich insgesamt 17 Strafbefehle identifiziert werden, die einen vergleichbaren Sachverhalt aufweisen.
Die Staatsanwaltschaft wird die 17 identifizierten Strafbefehle dem Obergericht des Kantons Glarus zur Prüfung einer Revision unterbreiten. Die Summe allfälliger Rückerstattungen aus diesen 17 Verfahren bewegt sich nach heutigem Kenntnisstand in einem Rahmen von schätzungsweise rund CHF 15’000.00. Nicht betroffen sind Ordnungsbussenverfahren. Solche Verfahren sind gesetzlich nicht revisionsfähig. Zudem werden die entsprechenden Personendaten nach der Bezahlung gelöscht. Nachträgliche Überprüfungen oder Rückerstattungen sind deshalb in diesen Fällen nicht möglich.
Quelle: Staats- und Jugendanwaltschaft Glarus
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