Oberwil BL: Zwei Drittel missachten Vortritt für Blinde bei Polizei-Kontrolle
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Am Mittwochnachmittag, 29. April 2026, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr, führte die Polizei Basel-Landschaft an der Bielstrasse in Oberwil BL eine präventive Verkehrskontrolle bezüglich des Verhaltens von Fahrzeuglenkenden gegenüber sehbehinderten und blinden Menschen durch.
Am Mittwochnachmittag, 29. April 2026, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr, führte die Polizei Basel-Landschaft an der Bielstrasse in Oberwil BL eine präventive Verkehrskontrolle bezüglich des Verhaltens von Fahrzeuglenkenden gegenüber sehbehinderten und blinden Menschen durch.
Im Zentrum der gemeinsamen Aktion mit den Gemeindepolizeien Oberwil und Therwil, zwei sehbehinderten Personen sowie einem Interessenvertreter des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands Nordwestschweiz, stand das Verhalten von Fahrzeuglenkenden gegenüber sehbehinderten und blinden Menschen beim Überqueren der Strasse.
Die Kontrolle zeigte, dass rund zwei Drittel der überprüften Fahrzeuglenkenden die geltende Vortrittsregel nicht kannten: Personen mit Sehbehinderung oder Blindheit haben Vortritt, wenn sie am Strassenrand stehen und den weissen Stock senkrecht vor sich halten. Entsprechend hielten viele Fahrzeuglenkende nicht an.
Die betroffenen Verkehrsteilnehmenden wurden vor Ort über die verbindliche Regel informiert und entsprechend sensibilisiert.
Wichtige Verkehrsregel:
Zu Fuss gehende Personen mit weissem Stock haben immer Vortritt – auch ausserhalb von Fussgängerstreifen sowie in Tempo-30-Zonen.
Vielen Dank – Ihre Polizei Basel-Landschaft
Quelle: Kantonspolizei Basel-Landschaft
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Landschaft