Raser mit massiv übersetzter Geschwindigkeit erwischt
Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 122 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 60 km/h zulässig. Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der 50-jährige Franzose konnte bei der Ausreise nach Frankreich durch das GWK kontrolliert und der Polizei Basel-Landschaft übergeben werden. Er musste seinen Führerausweis abgeben. Ausserdem wurde das Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.