Raser mit massiv übersetzter Geschwindigkeit unterwegs
Die Messungen ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 152 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Die Lenker, ein 57-jähriger Schweizer, muss seinen Führerausweis abgeben. Ausserdem wurde sein Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.