CEO-Betrüger: Lohn-Abzocke

Die unbekannte Täterschaft ist in allen Fällen ähnlich vorgegangen; im Namen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters wurden die Personalabteilung oder Vorgesetzte per E-Mail gebeten, ihnen den Lohn auf ein ausländisches Konto zu überweisen.

Die E-Mails waren im Namen von Angestellten getarnt, jedoch von beliebig registrierten E-Mailadressen aus verschickt worden.

Der Zuger Polizei sind aktuell zwei Fälle bekannt, wobei es bei Versuchen blieb.

Die Zuger Polizei rät zu einem gesunden Misstrauen und gibt folgende Tipps:

• Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden und machen Sie die neue Betrugsmasche in Ihrem Unternehmen bekannt.
• Verifizieren Sie solche Aufforderungen oder neue Kontoangaben von Mitarbeitenden. Nutzen Sie dazu zwingend einen zweiten Kommunikationskanal. Am sichersten ist ein persönliches Telefongespräch.
• Prüfen Sie E-Mailadressen genau und geben Sie diese unbedingt neu von Hand ein – im Zweifel nie die Antwortfunktion aus der E-Mailanwendung nutzen.

Gemäss den bisherigen Ermittlungen muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Täterschaft um eine professionelle, gut vernetzte kriminielle Organisation handelt.

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