Stadtpolizei verzeigt 20 auswärtige Taxilenkende
polizadmin Stadt Zürich Zürich Zürich
Gemäss den geltenden Zürcher Taxivorschriften dürfen Taxilenkende innerhalb der Stadt nur unbestellte Fahrten durchführen, wenn sie im Besitz einer Taxi-Betriebsb- ewilligung und eines Taxiausweises der Stadt Zürich sind.
Bei der Stadtpolizei Zürich gehen immer wieder Anzeigen und Reklamationen ein, weil Taxilenkende ohne die entsprechenden Bewilligungen unbestellte Fahrten innerhalb der Stadt Zürich ausführen. In der Nacht vom Samstag auf Sonntag führten zivile Polizistinnen und Polizisten diesbezüglich während rund 4 Stunden Kontrollen durch.
Von 24 Taxilenkenden ohne Taxi-Betriebsbewilligung und Taxiausweis der Stadt Zürich lehnten vier korrekterweise die Taxifahrt ab und verwiesen auf die Benützung eines Stadtzürcher Taxis. 20 Taxilenkende wurden beim Stadtrichteramt Zürich zur Anzeige gebracht, weil sie eine illegale Taxifahrt in der Stadt Zürich ausführten.