Kantonspolizei räumt kurzfristig besetztes Gaswerkareal

Nachdem der Mieter des Areals einen Strafantrag gestellt hatte, sprach die Kantonspolizei die Arealbesetzer an und forderte sie auf, sich auszuweisen und das Gelände zu verlassen. Dies verweigerten sie, was zu einer Anhaltung der Personen führte. Ihnen droht nun ein Strafantrag mit Überweisung wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.

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