Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall

Ohne sich um den Unfall und dessen Regelung zu kümmern, entfernte sich der Unfallverursacher. Somit verhielt sich dieser klar pflichtwidrig.

Zeugenaufruf: Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich bei derVerkehrspolizei, Tel. 061 699 12 12 oder über KapoVrk.VLZOijsd.bs.ch zu melden.

Für Basel-Stadt

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