Freinacht in der Stadt Zürich

Der stellvertretende Vorsteher des Sicherheitsdepartements, Stadtrat Daniel Leupi, erteilt für die Nacht vom Freitag auf Samstag gestützt auf Art. 9 der Verordnung zum Gastgewerbegesetz für das ganze Stadtgebiet im Inneren von Gastrolokalen eine Freinacht. Für Gartenrestaurants und Boulevard-Cafés gelten die normalen Öffnungszeiten.

Die Bewilligung ist unabhängig davon, ob der ZSC Meister wird oder nicht. Dies als Anerkennung der ausserordentlichen Leistung des ZSC in der vergangenen Saison.

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