Autolenker fährt doppelt so schnell als erlaubt
Die Messung ergab eine Geschwindigkeit von 102 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 50 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der 38-jährige Lenker muss seinen Führerausweis abgeben. Ausserdem hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.