Autolenker fährt doppelt so schnell als erlaubt

Die Messung ergab eine Geschwindigkeit von 102 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 50 km/h zulässig.

Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.

Der 38-jährige Lenker muss seinen Führerausweis abgeben. Ausserdem hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

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