Pflichtwidriges Verhalten nach Parkschaden

Eine bis heute unbekannte Auskunftsperson hinterleg­te dem Geschädigten einen Zettel an der Windschutzscheibe.

Die unbekannte Auskunftsperson die den Parkschaden beobachtete oder andere Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich bei der Verkehrs­polizei, Tel. 061 699 12 12 oder über KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch zu melden.

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