Nicht fahrfähige Fahrer aus dem Verkehr gezogen

Vier Fahrzeuglenker wurden gestoppt, bei welchen Alkoholeinfluss festgestellt werden konnte. Bei einem Autofahrer erreichte der Wert über 0.6 mg/l. Bei drei weiteren Fahrern ergab der Atemlufttest einen Wert zwischen 0.25 und 0.4 mg/l.

Bei fünf Fahrern wurde zur Abklärung des Verdachts auf Führen eines Fahrzeuges unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe angeordnet.

Die fehlbaren Lenker wurden an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Zudem wurde die Weiterfahrt verhindert oder der Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes abgenommen.

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