Irreführung der Rechtspflege - Zeugenaufruf

Sie gab auch ein detailliertes Signalement des Täters ab. Aufgrund der Schwere des Delikts erfolgte ein entsprechender Zeugenaufruf (siehe Medienmitteilung vom 01.11.2017).

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass diese Tat nicht stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb gegen die 28-jährige Schweizerin ein Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege, Art. 304 des Strafgesetzbuchs, eingeleitet.

Das Motiv der Frau ist noch nicht abschliessend geklärt und weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

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