Todesfall in Adliswiler Wohnquartier

Aufgrund von Ungereimtheiten erschien der 61-Jährige tatverdächtig, weshalb die Polizei ihn in Gewahrsam nahm.

Die ersten Ermittlungen und Untersuchungen der Kantonspolizei Zürich, der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich und des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Zürich ergaben, dass die Verstorbene in der Wohnung und durch massive Gewalteinwirkung zu Tode gekommen sein muss, womit der 61- Jährige dringend verdächtig ist, seine Mitbewohnerin getötet zu haben.

Nach entsprechenden Befragungen des Beschuldigten stellte die Staatsanwaltschaft am 2. November 2017 gegen den nicht geständigen 61-Jährigen beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft.

Die genauen Umstände der Tat, wie auch das Motiv sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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