Ohne Aufenthaltsbewilligung am Arbeiten

Dabei konnten sich drei von vier Handwerkern nicht mit einer Aufenthaltsbewilligung ausweisen. Zur Durchführung von weiteren Abklärungen wurden drei Bosnier im Alter von 52, 45 und 26 Jahren vorläufig in Polizeigewahrsam genommen.

Der Arbeitgeber beschäftigte die drei Ausländer bei Umbauarbeiten, in einem Gebäude, welches ihm gehört.

Es erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh.

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